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10_generalversammlung:statuten

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 +====== Statuten des Feuerwehrvereins Villigen ======
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 +Original: {{:20_protokolle:generalversammlung:statuten_fwvv_neu.pdf|Statuten FWVV}}
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 +===== 1. Zweck =====
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 +Der Feuerwehrverein hat sich zum Ziel gesetzt
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 +1.1 einen Beitrag zur Bereicherung der Dorfgemeinschaft zu erbringen.
 +
 +1.2 den aktiven Feuerwehrmännern auch ausserhalb ihres Dienstes zu ermöglichen, aufrichtige und treue Kameradschaft zu pflegen.
 +
 +1.3 den aus dem Dienst entlassenen Feuerwehrmännern auch nach ihrer Pflichterfüllung die Möglichkeit zu geben, am Feuerwehrgeschehen des Dorfes teilzunehmen.
 +
 +1.4 mitzuhelfen, direkte Beziehungen zwischen Bevölkerung und Feuerwehr aufzubauen und zu pflegen.
 +
 +1.5 kulturelle Veranstaltungen zu fördern (z.B. 1. August-Feier).
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 +1.6 Reisen und Anlässe zu organisieren und durchzuführen.
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 +1.7 nicht mit den bestehenden Ortsvereinen in Konkurrenz zu treten, sondern als Ergänzung derselben zu wirken.
 +
 +===== 2. Mitgliedschaft =====
 +
 +2.1 Der Feuerwehrverein Villigen besteht aus Aktiv-, Passiv-, Frei- und Ehrenmitgliedern.
 +
 +2.2 Aktivmitglieder der Feuerwehr oder des Zivilschutzes sowie Freunde der beiden Institutionen, welche die Interessen des Feuerwehrvereins mitunterstützen möchten, können als Vollmitglied aufgenommen werden.
 +
 +2.3 Die Anerkennung der Statuten ist Bedingung.
 +
 +2.4 Die Aufnahme erfolgt durch mehrheitlichen Beschluss der Generalversammlung oder einer Vereinsversammlung.
 +
 +2.5 Wer sich besonderere Verdienste erworben hat, kann durch die Generalversammlung zum Frei- oder Ehrenmitglied ernannt werden.
 +
 +===== 3. Organe =====
 +
 +3.1 Die Organe im Verein sind:\\
 +- Die Generalversammlung\\
 +- Der Vorstand\\
 +- Die Rechnungsrevisoren
 +
 +===== 4. Generalversammlung =====
 +
 +4.1 Die Generalversammlung findet jährlich statt. Sie wird ordentlicherweise durch den Vorstand einberufen. Ausserdem können die Rechnungsrevisoren oder 1/5 der Mitglieder die Einberufung der Generalversammlung verlangen.
 +
 +Der Generalversammlung obliegt die Erledigung folgender Geschäfte:\\
 +- Abnahme der Traktandenliste\\
 +- Protokoll\\
 +- Jahresbericht des Präsidenten\\
 +- Abnahme der Jahresrechnung\\
 +- Wahlen\\
 +- Änderung der Statuten\\
 +- Festlegung des Jahresbeitrages\\
 +- Jahresprogramm\\
 +- Mutationen\\
 +- Ehrungen\\
 +- Verschiedenes
 +
 +===== 5. Vereinsversammlung =====
 +
 +5.1 Die Vereinsversammlung kann, sofern Geschäfte zu erledigen sind, auf Anordnung des Präsidenten oder des Vorstandes angesetzt werden.
 +
 +===== 6. Vorstand =====
 +
 +6.1 Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Der Vorstand ist bestrebt, sich zu mindestens zwei Fünfteln aus Mitgliedern der aktiven Feuerwehr zu rekrutieren. Es wird angestrebt, dass davon mindestens 1 Mitglied dem Feuerwehrkader angehört. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
 +
 +6.2 Die Amtsdauer für Vorstandsmitglieder beträgt 4 Jahre. Wiederwahlen sind möglich, jedoch nicht über das sechzigste Lebensjahr hinaus.
 +
 +6.3 Der Vorstand erledigt die laufenden Geschäfte, er arbeitet Vorschläge zuhanden der Generalversammlung aus und ist für die gesamte interne Verwaltung des Feuerwehrvereins verantwortlich.
 +
 +===== 7. Rechnungsrevisoren =====
 +
 +7.1 Die Rechnungsrevisoren haben die vom Kassier abgelegten Rechnungen zu prüfen und der Generalversammlung Bericht zu erstatten.
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 +7.2 Die 2 Rechnungsrevisoren werden für einen 4-jährigen, gestaffelten Turnus gewählt.
 +
 +===== 8. Finanzen =====
 +
 +8.1 Die Vereinskasse wird unterhalten durch:\\
 +- Mitgliederbeiträge und / oder\\
 +- Freiwillige Beiträge und Spenden und / oder\\
 +- Erträge aus Veranstaltungen
 +
 +===== 9. Rechte und Pflichten =====
 +
 +9.1 Jedes Mitglied hat das Recht, an der Generalversammlung und an sonstigen Versammlungen und Veranstaltungen teilzunehmen, den Beratungen beizuwohnen und Anträge zu stellen.
 +
 +9.2 Die Jahresbeiträge für die Aktiv-, Passiv-, Frei- und Ehrenmitglieder werden an der Generalversammlung für das kommende Jahr festgelegt.
 +
 +9.3 Wer aus dem Feuerwehrverein ausscheidet, verliert jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen.
 +
 +9.4 Wer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Feuerwehrverein nicht nachkommt, kann seine Mitgliedschaft verlieren. Ein Ausschluss kann auch durch eine 2/3 Mehrheit der Generalversammlung erfolgen.
 +
 +===== 10. Allgemeine Bestimmungen =====
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 +10.1 Für Statutenänderungen bedarf es einer 2/3 Mehrheit der an der Generalversammlung abgegebenen Stimmen. Voraussetzung für die Gültigkeit des Beschlusses ist die Bekanntgabe des wesentlichen Inhaltes der Änderung in der Einladung.
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 +===== 11. Auflösung =====
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 +11.1 Eine Auflösung des Feuerwehrvereins kann nur durch eine Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Die Einladung zu dieser Generalversammlung hat mindestens 14 Tage vorher mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
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 +11.2 Ein allfälliger Überschuss nach Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten wird der Gemeindeverwaltung Villigen zur Verfügung gestellt. Er soll für eine eventuelle Neugründung als Fonds dienen.
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 +Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 14. Januar 2000 genehmigt und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
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 +Villigen, den 14. Januar 2000
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 +{{tablelayout?rowsHeaderSource=Auto&colwidth="198px,211px"}}
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 +|Der Präsident: \\ {{:20_protokolle:generalversammlung:wattinger.jpg?82x50|Wattinger}} \\ René Wattinger  |Der Aktuar: \\ {{:20_protokolle:generalversammlung:keller.jpg?63x50|Keller}} \\ Peter Keller  |
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